Weitere Entscheidung unten: KG, 10.05.1984

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.06.1984 - 2 ObOWi 94/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5370
BayObLG, 14.06.1984 - 2 ObOWi 94/84 (https://dejure.org/1984,5370)
BayObLG, Entscheidung vom 14.06.1984 - 2 ObOWi 94/84 (https://dejure.org/1984,5370)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juni 1984 - 2 ObOWi 94/84 (https://dejure.org/1984,5370)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notrecht; Fahrzeug; Weiterfahrt; Ordnungswidrig; Verletzung; StVZO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 2 HS 1

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1984, 69
  • VerkMitt 1985, 3
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90

    Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden

    In Betracht kommen daneben namentlich Normen des Wegerechts, das weitgehend der Gesetzgebungsbefugnis der Länder unterliegt, aber auch sonstiges allgemeines Ordnungsrecht (vgl. BVerwGE 56, 56, 58; OLG Hamburg VRS 12, 280; DAR 1984, 325; OLG Stuttgart VRS 67, 60; BayObLG NZV 1988, 188; Jagusch/Hentschel aaO Einl. Rdn. 47).
  • BayObLG, 16.05.1990 - 1 ObOWi 382/89

    Fahrzeug; Sicherheitsgurt; Beschaffungsvorschriften; Verstoß; Gurtanlegepflicht

    Nach § 23 Abs. 2 StVO ist der Fahrzeugführer bei unterwegs auftretenden Mängeln nur dann verpflichtet, das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr zu ziehen - wobei je nach Art des aufgetretenen Mangels auch noch eine Fahrt zur nächstgelegenen Reparaturwerkstätte gerechtfertigt sein kann (BayObLGSt 1984, 69 mit Rechtsprechungsnachweis; vgl. auch BayObLG VRS 75, 133) -, wenn der Mangel die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt.
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Rechtsprechung
   KG, 10.05.1984 - 12 U 1387/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4698
KG, 10.05.1984 - 12 U 1387/83 (https://dejure.org/1984,4698)
KG, Entscheidung vom 10.05.1984 - 12 U 1387/83 (https://dejure.org/1984,4698)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 12 U 1387/83 (https://dejure.org/1984,4698)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fußgänger; Insel; Verkehr; Straße; Verschulden; Überquerung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 254; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1985, 3
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Von den sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten ist der Kraftfahrer nicht schon dadurch entbunden, dass der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn außerhalb geschützter Stellen (vgl. § 26 StVO) besonders sorgfältig sein muss; dieser hat sowohl beim Betreten als auch beim Überschreiten der Fahrbahn auf sich nähernde Fahrzeuge zu achten und den fließenden Verkehr zu berücksichtigen (§ 25 Abs. 3 StVO; KG DAR 1978, 107, 108; VerkMitt 1985, 3, 4; 1985, 68).
  • KG, 09.04.2001 - 12 U 10631/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall eines Kraftfahrers mit einem Fußgänger;

    Wenn das Verschulden des Fußgängers und dasjenige des Kraftfahrers etwa gleich schwer wiegen, haftet Letzterer wegen der zu berücksichtigenden Betriebsgefahr nach einer Quote zu 2/3 (st. Rspr. des Senats, VerkMitt 1985, 3 f. Nr. 4; Urteil vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - ).
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